Die gesetzliche Krankenkasse sieht folgende Vorsorgeleistungen vor:

  • Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr die Erhebung der Vorgeschichte, die Spiegeleinstellung des Muttermundes, den Abstrich vom Muttermund (PAP Abstrich) und die gynäkologische Tastuntersuchung.
  • Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr, zusätzlich die Tastuntersuchung der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten.
  • Neu ab 1.1.2020!!!  Ab dem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre eine kombinierte Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung (PAP-Abstrich und HPV-Test)  Wichtig! Sie haben auch ab 35 Jahren weiter Anspruch auf die jährliche gynäkologische Routineuntersuchung als Kassenleistung.
  • Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, zusätzlich eine Untersuchung des Enddarms.
  • Ab dem Alter von 50 Jahren bis Ende des 70. Lebensjahres, zusätzlich alle zwei Jahre eine Mammographie im Rahmen des deutschlandweiten Mammographie-Screenings. Eine persönliche Einladung erhalten Sie automatisch von entsprechender Stelle.
  • Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr, zusätzlich eine Darmspiegelung oder alle zwei Jahre einen Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl.

In der Schwangerschaft sehen die gesetzlichen Krankenkassen folgende Vorsorgeleistungen vor:

  • Bei unauffälliger Schwangerschaft bis zu 31 + 6 SSW regelmäßige Kontrollen alle vier Wochen und ab der 32 + 0 SSW regelmäßige Kontrollen alle zwei Wochen sowie drei Ultraschalluntersuchungen in der
  • 08 + 0 bis 11 + 6 SSW
  • 18 + 0 bis 21 + 6 SSW
  • 28 + 0 bis 31 + 6 SSW

Mädchen und Teenager haben besondere Bedürfnisse, wenn es um ihren Körper und Sexualität geht.

Jede Schwangerschaft ist etwas ganz Besonderes. Ich begleite Sie gerne in dieser einzigartigen Zeit.

Jede Lebensphase einer Frau bringt physiologische und psychologische Veränderungen mit sich.

Sicherheit durch Vorsorge ist wichtig und dazu berate ich Sie gerne im Gespräch von Frau zu Frau.

Wir stehen Ihnen gerne als Partner zur Seite.