Neu ab 01.01.2020 – Kombinierte Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung bei Frauen ab 35 Jahren
Liebe Patientinnen,
wir möchten Missverständnisse und Unsicherheit bezüglich der neuen, ab dem 1.1.2020, in Kraft tretenden Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung bei Frauen ab 35 Jahren vermeiden. Die Krankenkassen werden in der nächsten Zeit Rundschreiben an ihre Versicherten versenden, welche missverständlich sein könnten.
- Ab dem 1.1.2020 wird bei Frauen ab dem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre eine kombinierte Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung als Kassenleistung angeboten. Zusätzlich zum PAP-Abstrich wird ein HPV-Test durchgeführt, der bisher jährlich durchgeführte PAP-Abstrich entfällt in Zukunft als Kassenleistung.
- Während bei dem PAP-Abstrich Zellveränderungen erkannt werden, lässt sich über den HPV-Test feststellen, ob eine Infektion mit einem möglicherweise krebsauslösenden Hochrisikotyp vorliegt. Die Kombination aus PAP-Abstrich und HPV-Test erhöht die Sicherheit, Gebärmutterhalskrebs frühzeitig zu erkennen.
- Neben der in Zukunft alle drei Jahre durchzuführenden kombinierten Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung haben sie natürlich weiterhin ab 35 Jahren Anspruch auf die jährliche gynäkologische Routineuntersuchung (Inspektion des Intimbereichs, Spiegeleinstellung des Muttermundes, gynäkologische Tastuntersuchung, Tastuntersuchung der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten).
Unsere Empfehlung:
Gehen Sie weiterhin regelmäßig zur jährlichen gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung!
Wir freuen uns auf Sie
Ihre Dr. Sandra Baumüller und Praxisteam